🔵Der Gesundheitsminister hat die Empfehlung Nr. 48/2024 des Präsidenten der Agentur für Gesundheitstechnologie und Tarifierung über die Änderung der Art und Weise oder der Höhe der Finanzierung von Gesundheitsdienstleistungen gebilligt.
Die genehmigte Option umfasst die folgenden Mechanismen:
🔸eine Erhöhung der Preise der Abrechnungseinheiten, die sich aus der Höhe des Wertzuwachses der Verträge mit dem NFZ aufgrund einer Änderung aller oben genannten Faktoren ergibt;
🔸eine Erhöhung der Preise für Abrechnungseinheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes und der Umsetzung des Anstiegs des Betrags der NFZ-Verpflichtung, der sich aus den anderen Faktoren ergibt, in eine Erhöhung der Anzahl der Abrechnungseinheiten;
🔸eine Erhöhung der Anzahl der Meldeeinheiten in der PSZ-Pauschale und der Anzahl der Abrechnungseinheiten in den Bereichen mit dem größten Wachstumspotenzial bei der Anzahl der erbrachten Leistungen, die gleichzeitig die größten Unterschiede zwischen dem Wert der für den Zeitraum Januar-März 2024 und dem Wert der in diesem Zeitraum erbrachten, gemeldeten und korrekt überprüften Leistungen.
➣ Folglich werden die Ausgaben des Kostenträgers in den 12 Monaten nach Inkrafttreten der Empfehlung um 15,2 Mrd. PLN steigen, was einem Anstieg des Wertes der NFZ-Verträge (ohne die in den Arzneimittelprogrammen verwendeten Medikamente und die in der Chemotherapie verwendeten Wirkstoffe) um 11,09 Prozent entspricht.
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