Immer häufiger stoßen wir auf Fragen zur Werbung für Medizinprodukte - deshalb erinnern wir Sie speziell für Sie an die allgemeinen Regeln.
🔸Werbung, die sich an die Öffentlichkeit richtet, gilt als Werbung, die sich an den Durchschnittsverbraucher richtet und muss daher bestimmte Anforderungen erfüllen.
(1) Sie muss verständlich sein, d. h. ihr Inhalt muss für den Laien klar erkennbar sein. Diese Anforderung gilt für medizinische und wissenschaftliche Begriffe, wissenschaftliche Studien, Meinungen oder Abhandlungen, auf die verwiesen wird.
(2) Die Öffentlichkeitswerbung darf nicht mit dem Bild von medizinischen Fachleuten, aber auch nicht mit dem Bild von Schauspielern, die die Rolle von medizinischen Fachleuten spielen, arbeiten. Auch dürfen sich die Personen, die das Produkt vorstellen, nicht so verhalten, dass der Eindruck entsteht, es handele sich um einen medizinischen Beruf.
(3) Werbung darf keine direkten Botschaften an Kinder enthalten, um sie zum Kauf von Medizinprodukten anzuregen oder um Eltern oder andere Erwachsene dazu zu bewegen, die beworbenen Medizinprodukte für sie zu kaufen.
(4) Für Medizinprodukte, die zur professionellen Anwendung bestimmt sind, darf nicht in der Öffentlichkeit geworben werden.
🔸Die Werbung darf nicht irreführend sein hinsichtlich der Bedingungen für die Instandhaltung, die regelmäßige oder punktuelle Wartung, die Aktualisierung der Software, die regelmäßige oder punktuelle Überholung, die Einstellung, die Kalibrierung, die Eichung, die Überprüfung oder die Sicherheitsprüfung eines bestimmten Produkttyps, einschließlich der Anforderungen an die technische Ausrüstung der Stellen, die diese Tätigkeiten durchführen, und an die Qualifikation der dort beschäftigten Personen.
🔸Die Werbung kann in audiovisueller, visueller oder akustischer Form erfolgen und muss mindestens Folgendes enthalten
1. die Bezeichnung des Medizinprodukts und seine Zweckbestimmung
2. die Bezeichnung des Werbenden,
3. den Namen des Herstellers und des Bevollmächtigten - falls ernannt
4. einen Warnhinweis: "Dies ist ein Medizinprodukt. Verwenden Sie es gemäß der Gebrauchsanweisung oder dem Etikett".
🔸Der Inhalt des Warnhinweises im Falle von Werbung in audiovisueller Form:
(a) Er muss am unteren Rand der Werbung auf einer Fläche angebracht sein, die mindestens 15 % der Werbefläche ausmacht,
(b) er ist so anzubringen, dass sich der Text vom Hintergrund der Fläche abhebt, sichtbar, lesbar, unverrückbar und waagerecht angebracht ist, wobei der Abstand der Buchstaben vom unteren und oberen Rand des Hintergrunds der Werbefläche nicht mehr als die Hälfte der Buchstabenhöhe und der Abstand zwischen den Zeilen der Aufschrift nicht mehr als die Höhe der Buchstaben betragen darf,
(c) er muss deutlich in polnischer Sprache zu lesen sein und darf nicht kürzer als 4 Sekunden sein;
🔸Der Inhalt des Warnhinweises im Falle einer Werbung in Audioform muss deutlich in polnischer Sprache vorgelesen werden und darf nicht kürzer als 4 Sekunden sein.
🔸Der Inhalt des Warnhinweises im Falle von Werbung in visueller Form ist wie folgt zu platzieren
(a) am unteren Rand der Anzeige auf einer Fläche, die mindestens 10 % ihrer Fläche ausmacht,
(b) so, dass sich der Text vom Hintergrund der Fläche abhebt, sichtbar, lesbar, feststehend, waagerecht angebracht ist, wobei der Abstand der Buchstaben vom unteren und oberen Rand des Hintergrunds der Werbefläche nicht mehr als die Hälfte der Höhe der Buchstaben betragen darf und der Abstand zwischen den Zeilen der Aufschrift nicht größer sein darf als die Höhe der Buchstaben.
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