🔶Zur Erinnerung an die überarbeiteten Regeln für die Einrichtung von Krankenhausapotheken Teil 1.
➤Eine Krankenhausapotheke darf nicht in einer medizinischen Einrichtung eingerichtet werden, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:
1. mit Genehmigung des pharmazeutischen Inspektors der Provinz, die in Form einer Verwaltungsentscheidung auf Antrag der therapeutischen Einrichtung erteilt wird;
2. keine Notwendigkeit, bei der Erbringung der Dienstleistungen Arzneimittel zu verwenden, die der Kontrolle eines Apothekers unterliegen; um diese Bedingung zu erfüllen, muss der Antragsteller im Rahmen des Verfahrens zur Erlangung der Genehmigung für die Einrichtung einer Krankenhausapotheke nachweisen, dass in der Einrichtung keine derartigen Arzneimittel verwendet werden;
3. die Ausübung therapeutischer Tätigkeiten durch die medizinische Einrichtung in Form eines 24-stündigen Bereitschaftsdienstes außerhalb von Krankenhäusern in den Bereichen
-psychiatrische Versorgung und Suchtbehandlung
-medizinische Rehabilitation
- Pflege und Betreuung im Rahmen der Langzeitpflege;
Palliativ- und Hospizversorgung.
➤Wenn die medizinische Einrichtung keine anderen als die oben genannten Leistungen erbringt, muss keine der Einrichtungen der medizinischen Einrichtung durch eine Krankenhausapotheke oder eine Apothekenabteilung mit Arzneimitteln versorgt werden, und die medizinische Einrichtung ist daher nicht verpflichtet, eine Krankenhausapotheke oder eine Apothekenabteilung zu unterhalten.
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