Der Gesundheitsminister hat eine Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Qualifikationskurse für Apotheker zur öffentlichen Konsultation vorgelegt.
Die Verordnung führt in den Bereich der Qualifizierungskurse für Apotheker die Frage der Durchführung einer Eignungsprüfung zum Ausschluss von Kontraindikationen für die Impfung eines Erwachsenen vor der empfohlenen Schutzimpfung und der Impfung gegen COVID-19 ein, die ein Apotheker auf der Grundlage von Artikel 19, Absatz 5a, Punkt 2 des Gesetzes über den Beruf des Apothekers durchführen darf, sowie die Durchführung von Impfungen, zu denen ein Apotheker auf der Grundlage von Artikel 19, Absatz 5b, Punkt 1 dieses Gesetzes berechtigt ist (d.h. die empfohlene Schutzimpfung und die Impfung gegen COVID-19).
Folglich kann ein Apotheker die empfohlenen Schutzimpfungen und die Impfung gegen COVID-19 durchführen, wenn er einen Qualifizierungskurs absolviert hat und ein Dokument erhält, das den Abschluss dieses Kurses bestätigt.
Datum des Inkrafttretens - 14 Tage nach der Veröffentlichung.
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