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Werbung für Medizinprodukte Teil 2.

 

 

🔸Wussten Sie, dass die Werbung für ein Medizinprodukt bei medizinischen Fachkreisen nicht nur eine Botschaft bei Kongressen, Besuchen bei Ärzten, Apothekern und anderen medizinischen Fachkreisen ist, sondern dass die Werbung auch eine Begründung für eine in einer Ausschreibung gestellte Frage sein kann?

 

🔸Werbung für ein Medizinprodukt ist jede Information, die dazu dient, den Kauf oder die Verwendung eines Medizinprodukts zu fördern. Es kann also sein, dass Werbung für ein Medizinprodukt in die Begründung einer Frage aufgenommen wird, die bei einer Ausschreibung zur Klärung des Inhalts gestellt wird, indem angegeben wird: "Verlangt der Auftraggeber, dass das zu beschaffende Medizinprodukt" ... (die in dieser Frage genannten Merkmale) hat.

 

🔸In jedem Fall ist zu beachten, dass es gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates verboten ist, bei der Kennzeichnung, Gebrauchsanweisung, Bereitstellung, Inbetriebnahme und Werbung für Produkte Texte, Namen, Marken, Bilder und Symbole oder andere Zeichen zu verwenden, die geeignet sind, den Anwender über die Zweckbestimmung, Sicherheit und Leistung des Produkts irrezuführen, indem sie:


1. dem Produkt Funktionen und Eigenschaften zuschreiben, die es nicht besitzt;

2. den falschen Eindruck einer Behandlung oder Diagnose, einer Funktion oder eines Merkmals erwecken, über die das Produkt nicht verfügt;

3. den Anwender nicht über die wahrscheinlichen Risiken informiert, die mit der bestimmungsgemäßen Verwendung des Produkts verbunden sind;

4. das Vorschlagen anderer Verwendungszwecke des Produkts als derjenigen, die als Teil der Zweckbestimmung, für die die Konformitätsbewertung durchgeführt wurde, angegeben wurden.

 

🔸Darüber hinaus ist zu beachten, dass Werbematerialien, Präsentationen und Informationen über Medizinprodukte in Bezug auf die Merkmale und Leistungen des Produkts nicht irreführend sein dürfen.

 

🔸Ein Vertreiber von Medizinprodukten, der sein eigenes Informationsmaterial auf der Grundlage von Katalogen, Produktdatenblättern und anderem vom Hersteller des Medizinprodukts zur Verfügung gestellten Material erstellt, muss darin vollständige und wahrheitsgemäße Informationen über die Bezeichnung, die Merkmale und die Verwendung des Medizinprodukts enthalten.

 

🔸Gleichzeitig ist daran zu erinnern, dass die Werbung für ein Medizinprodukt nicht als

1. einen Handelskatalog oder eine Preisliste, die nur den Handelsnamen, den Preis des Produkts oder die technische Spezifikation enthält;

2. Informationen, die gemäß den Bestimmungen des Gesetzes und der Verordnung 2017/745 oder der Verordnung 2017/746 auf der Verpackung des Produkts angebracht sind.

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